Hafenordnung Nonnenhorner Seglerverein e.V.
I. Liegeplätze
1. Über die Belegung des Hafens entscheidet die Vorstandschaft des NhSV im Einvernehmen mit der Gemeinde Nonnenhorn. Der Hafenmeister weist die Plätze zu, wie sie im Belegungsplan kenntlich gemacht sind. Umbelegungen sind nur nach Rücksprache mit dem Hafenmeister möglich.
2. Jeder Liegeplatz trägt eine Nummerntafel.
3. Verlässt ein Boot den Hafen, muss auf der „grünen Tafel“ eingestellt werden, wie lange der Liegeplatz frei ist und Besuchern zur Verfügung steht. Die Boxen Einfahrten dürfen nicht versperrt werden.
4. Im Interesse aller Liegeplatzinhaber ist ein fachgerechtes Festmachen des Bootes für die Sicherheit im Hafen unerlässlich. Jedes Boot ist mit mindestens vier genügend starken Festmachern und Fendern zu sichern.
II. Gästeplätze
1. Die Gästeplätze sind durch besondere Schilder „G“ gekennzeichnet und stehen ausschließlich Gästen zur Verfügung, die von außerhalb den Nonnenhomer Hafen anlaufen. Gäste, die über Nacht bleiben wollen, füllen das Kuvert aus und legen die Übernachtungsgebühr ein.
2. In den Monaten Juli und August ist die Übernachtungsgebühr ab 17 Uhr fällig.
3. Die Liegedauer ist für Gäste auf maximal drei Tage begrenzt; ein darüber hinausgehender Aufenthalt muss vom Hafenmeister oder dessen Vertreter genehmigt werden.
4. Die Gästeplätze stehen nicht für gewerblich genutzte Fahrzeuge zur Verfügung (ausgenommen sind gechartete Boote).
III. Verhalten im Hafen
1. Auslaufende Boote haben gegenüber einlaufenden Booten Vorfahrt. Motorangetriebene Fahzeuge haben hierbei mit kleiner Kraft zu fahren.
2. Der Badebereich des Strandbades ist von den Booten unbedingt zu meiden.
3. Das Baden im Hafenbereich und vor der Hafeneinfahrt ist nicht gestattet.
4. Für den Hafen gilt die gesetzliche Nachtruhe von 22:00 Uhr - 6:00 Uhr.
IV. Umweltschutz
1. Die Hafenlieger werden gebeten, ihre Abfälle über ihren eigenen Hausmüll zu entsorgen. Für Gäste stehen vor dem Sanitärraum Müllboxen zur Mülltrennung zur Verfügung.
2. Das Lenzen von Schmutz– und Bilgenwasser ist verboten.
3. Die Liegeplatzinhaber sind angehalten, an den Aktionen der Uferreinigung, Schwemmholzbeseitigung und Hafenreparaturen etc. teilzunehmen.
V. Haftung
1. Die Benutzung des Hafens und aller seiner Anlagen kann nur auf eigene Gefahr erfolgen. Der NhSV und seine Vertreter sind nicht für irgendwelche Schäden haftbar.
2. lm lnteresse aller Liegeplatzinhaber wird deshalb eine Haftpflicht– und Feuerversicherung gefordert.
3. Da der Hafen mit Zuschüssen öffentlicher Mittel errichtet worden ist, muss er für jedermann zugänglich bleiben. Wir bitten die Liegeplatzinhaber, für die Eigentumssicherheit besorgt zu sein.
4. Tiefgangprobleme, bedingt durch Schwemmsand und Niedrigwasser können nicht dem Verein angelastet werden. Ein Ausweichen auf einen freien anderen Platz bzw. auf einen Gästeplatz ist nur auf Antrag beim Hafenmeister oder der Vorstandschaft möglich.
VI. Rechtliches
1. Bei groben Verstößen gegen die Hafenordnung kann der NhSV die fristlose Kündigung des Liegeplatzes aussprechen.
2. Den Anweisungen des Hafenmeisters oder seiner Vertretung ist unbedingt Folge zu leisten.
Vorstandschaft
Nonnenhorner Seglerverein e.V.